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   OLG Hamm, 05.12.1995 - 2 UF 86/95   

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https://dejure.org/1995,3900
OLG Hamm, 05.12.1995 - 2 UF 86/95 (https://dejure.org/1995,3900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.1995 - 2 UF 86/95 (https://dejure.org/1995,3900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 2 UF 86/95 (https://dejure.org/1995,3900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1569; SGB XI § 37
    Berücksichtigung von Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Bemessung des Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3016
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1995 - 2 UF 86/95
    Der BGH (FamRZ 1987, 259, 261) hat sich zu § 69 BSHG a.F. auf den Standpunkt gestellt, die sozialrechtliche Zweckbestimmung stehe einer unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung nicht entgegen, soweit das Pflegegeld nicht für den Pflegebedürftigen verbraucht werde.
  • BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 19/87

    Berücksichtigung des Splittingvorteils bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1995 - 2 UF 86/95
    Der Senat folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der der sogenannte Splittingvorteil auch dem geschiedenen Ehegatten zugute kommt, weil gerade durch die Wiederheirat des Unterhaltsschuldners die Einkommensverhältnisse wiederhergestellt werden, die die ehelichen Lebensverhältnisse während des Zusammenlebens geprägt haben (vgl. BGH, FamRZ 1988, 486, 487 = NJW 1988, 2105 ).
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